Rechtsanwältin Barbara Sauer-Kopic

Strafvollzug/ Strafvollstreckung




    Die Menschenwürde stellt den höchsten Rechtswert
     innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung dar.
Die Garantie der Menschenwürde und das
      Rechtsstaatsprinzip fordern, dass jeder Verurteilte
eine konkrete und grundsätzlich auch
realisierbare Chance hat, zu einem späteren
Zeitpunkt die Freiheit wiederzugewinnen.


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 578/02 -- 2 BvR 796/02 -



   


    Während sich das Strafvollstreckungsrecht mit dem „Ob" der Strafe beschäftigt, das heißt insbesondere auch mit der
    Frage der Dauer der Inhaftierung, regelt das Strafvollzugsrecht das „Wie" und damit das Leben und die Rechte der
    Verurteilten innerhalb einer Justizvollzugsanstalt.


    Gegenüber dem früheren vorherrschenden Resozialisierungsgedanken ist mittlerweile der Sicherheitsgedanke weitgehend
    in den Vordergrund getreten. Entsprechend haben auch die Opfer schwerer Gewaltstraftaten diverse Informationsrechte
    erhalten, die sich auf diesen Bereich beziehen.


    Eine kompetente strafrechtliche Vertretung, sowohl im Rahmen der Verteidigung, wie auch im Rahmen der Opfervertretung,
    darf daher auch den Bereich der Strafvollstreckung nicht vernachlässigen.