Rechtsanwältin Barbara Sauer-Kopic

Strafverteidigung


Wie kein anderes Rechtsgebiet ermöglicht das Strafrecht schwerwiegende staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen.


Entsprechend sieht sich der Beschuldigte meist allein einer Übermacht von Polizei und Justiz gegenüber. Da er selbst seine Rechte meist nicht oder nur unzureichend kennt, fühlt er sich diesen mit dem Verfahren verbundenen Eingriffen in seine Rechte oft hilflos ausgeliefert.


Aus diesem Grund ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig und schon im Ermittlungsverfahren die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers einzuholen. Dabei sind eine Spezialisierung und durch regelmäßige Fortbildung gewährleistete Rechtskenntnisse wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.


Neben regelmäßiger Fortbildung im juristischen Bereich kommt mir auch hier die praktische Erfahrung aus meinem früheren Beruf sehr zugute.


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