Rechtsanwältin Barbara Sauer-Kopic

Kosten


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Das Entgelt für die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird als Vergütung bezeichnet und ist im  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.


Die Rechtsanwaltsvergütung setzt sich aus den Gebühren für die Arbeitsleistung des Rechtsanwalts und den Auslagen zusammen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.


Ich selbst rechne grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren ab. Lediglich in besonders umfangreichen Verfahren muss ich auf einer individuellen Vergütungsvereinbarung bestehen.


Sollte von Anfang erkennbar sein, dass es sich um einen Fall der sogenannten "notwendigen Verteidigung" handelt, bin ich auch gerne bereit, das Mandat auf Basis einer Pflichtverteidigung anzunehmen.

Das Gleiche gilt bei der Vertretung von Verbrechensopfern, soweit von Anfang an ersichtlich ist, dass ein Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe oder Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistands/ Nebenklagevertreters besteht.


Das anwaltliche Standesrecht sieht zudem vor, dass der Rechtsanwalt vor Beginn seiner Tätigkeit einen Honorarvorschuss anfordert, der in etwa die anfallenden Gebühren abdeckt.In der Regel fordere ich daher von meinen Mandanten einen angemessenen Vorschuss auf meine Tätigkeit an. Dieser Vorschuss ist deshalb erforderlich, weil ich im Falle einer Mandatierung für Sie in Vorleistung trete und die Unkosten auch entsprechend abgedeckt sein müssen.


Abgedeckt werden soll durch den Vorschuss insbesondere der Verwaltungsaufwand meines Büros, die Miete, das Sekretariat, Telefonate, Schriftsätze, die ich für Sie fertige, sowie auch die teure Fachliteratur und Fortbildungskurse, die ich benötige, um Sie stets kompetent und aktuell beraten zu können. Der Vorschuss wird natürlich später auf Ihre Abschlussrechnung angerechnet.


Zu jeder anwaltlichen Beratung gehört selbstverständlich auch die Frage, welche Kosten damit voraussichtlich verbunden sind. Scheuen Sie sich daher bitte nicht, mich direkt nach den Kosten in Ihrem persönlichen Fall zu fragen!